Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen,

Heute liegt uns also der Antrag der FDP zur Kostenübernahme von Polizeieinsätzen durch die Letzte Generation vor.

So weit so vorhersehbar.

Wenn man die letzten Plenartage und die Sitzungen des Innenausschuss verfolgt hat, dann merkt man, wie sehr es Ihnen Herrn Lürbke die Klimabewegung angetan hat.

Jedes Thema drehen Sie so, dass Sie die Klimagerechtigkeitsbewegung  kriminalisieren. Da überdeckt Polemik manch bedenkenswerte Idee oder sinnvollen Kern.

 Und nur, damit sich hier die Gemüter nicht hochkochen, Festkleben ist nicht meine Protestaktion und es ist klar, dass Straftaten im Rahmen von Recht und Gesetz geahndet werden.

Steigen wir trotz – sonderbaren Aufmachers – mal etwas tiefer in den Antrag ein:

Sie sagen, dass Personen, die einen Polizeieinsatz verursachen, dafür zahlen müssen. Ja natürlich. Das tun Sie, durch Steuergelder, wie wir alle.

Und Rechtsverstöße werden natürlich geahndet: Menschen, die Ordnungswidrigkeiten begehen, zahlen Bußgelder. Und Menschen die Straftaten begehen, müssen mit Strafverfolgung rechnen, das ist doch klar und das ist auch absolut richtig. – Das sind alles Allgemeinplätze, auf die Ihr Antrag abstellt. All das entspricht der alltäglichen Praxis. Was wollen Sie uns hier verkaufen?

Jetzt fordern Sie, dass neben Steuergeldern, Bußgeldern und von Gerichten festgestellten Strafen – bestimmte Gruppen – darüber hinaus zur Rechenschaft gezogen werden.

Denken wir Ihren Gedanken mal weiter: für welche „Gruppen“ gilt es denn, dass diese für die Polizeieinsätze zahlen? Die Forderung muss ja allgemein gefasst werden, denn zahlen sollen ja wohl auch aus Ihrer Sicht ja nicht nur die, von denen es politisch gerade gewünscht ist.

  • Sollen also alle Störer zahlen?
  • Oder werden die so genannten Zweckveranlasser, also die den Anlass für mögliche Störungen bieten, zur Kasse gebeten?
  • Sind es die Fußballvereine, die für den Einsatz zahlreicher Hundertschaften der Bereitschaftspolizei aus NRW und anderen Bundesländern zahlen sollen?
  • Ab wann?
  • Soll das auch für kleinere Einsätze der Polizei gelten?
  • Auch schon in der Oberliga, wo es den Vereinen finanziell gar nicht gut geht?
  • Die Fans im Stadion?
  • Die Kirmesgänger?
  • Oder Anmelderinnen von Schützenfesten? Ab 3 Hundertschaften, 7 oder 20?
  • Öffnen wir damit die Büchse der Pandora….??

 Wir stellen uns vor: Bürgerinnen und Bürger wollen eine Demonstration anmelden. Egal zu welchem Thema, ob Demos für Steuersenkungen für E-Fuels oder bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte,  auch hier stellt sich die Frage:

Können sich alle möglichen Anmelder*innen den damit verbundenen Polizeieinsatz leisten? Vermutlich die einen ja, die anderen nein. 

Wollen wir wirklich, dass die Ausübung wichtiger Grundrechte, wie das des Versammlungsrechts, von dem Geldbeutel der Bürger*innen abhängt? Das ist nicht mein Demokratieverständnis!

Und: Niemand, niemand soll jemals in unserem Land Angst haben die Polizei zu rufen, aus Sorge, wer dafür zahlt!

Unsere Bürgerinnen und Bürger vertrauen zu Recht darauf, dass die Polizei in Gefahrensituation !unabhängig von der Kostenerstattung! einschreitet.

Sicherheit und Demokratie ist nicht umsonst. Uns ist sie aber viel wert.

Deshalb investieren wir in mehr Polizistinnen und Polizisten.

Und die Polizei sorgt dann auch tatsächlich für mehr Sicherheit und sichert die Ausübung der Grundrechte!

 DAS ist ihre Kernaufgabe.

Und Thema Verhältnismäßigkeit und Verwaltungsaufgaben für die Polizei. Man kann sich die Kostenübernahme ergebnisoffen ganz allgemein mal anschauen, aber dann ist das Beispiel Blockade von Straßen durch Klimaaktivisten vielleicht nicht der beste Aufhänger.
 Das wichtigste Einsatzmittel in diesen Einsätzen ist – das haben wir in den letzten Monaten alles gelernt – Sonnenblumenöl.
Der Liter 2 Euro 50.

 Also: Ihr Antrag ist keine gute Grundlage, um über das Thema Kostenübernahme zu sprechen. Wir können es im Ausschuss gerne noch mal versuchen. Wir stimmen der Überweisung zu.

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